Als selbstständiger Buchhalter auch bei verschärftem Berufszugang auf der sicheren Seite

Die Unsicherheit selbstständiger Buchhalter in Bezug auf die „Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ ist groß. Immerhin sieht sie neben einer Neuregelung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen und einer Modernisierung der Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine eine Neuregelung der Befugnis zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen vor. Die Freiheitsrechte der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter bleiben erneut auf der Strecke, wie der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) formuliert hat.

Die Regelungen im Steuerberatergesetz beschränken selbstständige (Bilanz-)Buchhalter in ihrer Berufsausübung. Sie dürfen geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen nur insoweit leisten, als dass diese zum einen mechanische Arbeitsgänge betrifft. Dazu zählen Schreib- und Rechenarbeiten, Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder von einer anderen dazu befugten Person kontiert wurden, Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers oder einer anderen zur Erteilung von Buchungsanweisungen befugten Person sowie Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen.

Zum anderen bezieht sich die Ausnahme auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich Personen erbringen, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

Weit reichende Restriktionen für selbstständige Buchhalter

Selbstständige Buchhalter dürfen keine Buchführung einrichten, keinen betrieblichen Kontenplan erstellen, keinen Jahresabschluss aufstellen und die vorbereitenden Buchungen dafür nicht vornehmen. Ebenso untersagt sind die Gewinnermittlung durch Einnahme-/Überschussrechnung, die Einrichtung von Lohnkonten, Lohnsteuerabschlussarbeiten zum Jahresende, die Durchführung des betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleichs, die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Fertigung anderer Steuererklärungen.

Konkret bedeutet das: Im Gegensatz zu ihren angestellten Kollegen, bei denen Tätigkeiten wie das Erstellen von Umsatzsteuervoranmeldungen und vorbereitende Abschlussarbeiten Routine sind, dürfen sie Aufgaben, für die sie ausgebildet wurden, nicht übernehmen. Damit macht die Gesetzgebung sowohl selbstständigen Buchhaltern als auch ihren Kunden das Leben schwer. Denn das Sich-Einspielen mit verschiedenen Partnern, die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen leisten dürfen, und diversen Systemen erfordert einiges an Aufwand und funktioniert selten reibungslos. Die „Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ ändert dies nicht – im Gegenteil: Sie hat bei Zuwiderhandlungen auch die Strafen „angepasst“.

Neue Gestaltungsmöglichkeiten des Buchhaltungsgeschäfts

Vor diesem Hintergrund bedarf es bei der Gestaltung der Selbstständigkeit im Bereich Buchhaltung neuer Ideen und Pfade. Als Buchhalter-Coach, der selbstständige Buchhalter auf ihrem Weg zum Erfolg begleitet, eröffne ich Ihnen diese und beschreite diese gemeinsam mit Ihnen. Im Rahmen meiner Beratung entwickeln wir für Ihr Business eine Strategie, die sicher auf ihren individuellen Voraussetzungen und den geltenden Regularien basiert. Dabei wird diese – nach Möglichkeit mithilfe von Fördermitteln – tragfähig ausgestaltet.

Für die praktische Unterstützung sorgt die Zusammenarbeit mit der HC HafenCity Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg. Durch eine freie Mitarbeit beim Steuerberater erhalten Sie ein zweites Standbein. Sie können Ihr Portfolio erweitern und Ihren Kunden nahtlosen Service in sämtlichen buchhalterischen und steuerlichen Belangen bieten – ein Mehrwert, mit dem Sie in einer zunehmend komplizierteren Welt für einen Unterschied sorgen.