Als selbstständiger Buchhalter auch bei verschärftem Berufszugang auf der sicheren Seite
Die Unsicherheit selbstständiger Buchhalter in Bezug auf die „Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ ist groß. Immerhin sieht sie neben einer Neuregelung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen und einer Modernisierung der Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine eine Neuregelung der Befugnis zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen vor. Die Freiheitsrechte der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter bleiben erneut auf der Strecke, wie der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) formuliert hat.